Sonstige Gewerbe / Nebengewerbe
Hier sind vielseitige BAU-Profis am Werk.
Gewerberechtlich zählen dazu:
- Das Bauhauptgewerbe: alle Tätigkeiten in der Planung und Ausführung im Bereich Hochbau, Tiefbau, Betonbau und eingeschränkter Befähigungsnachweis für bestimmte ausführende Tätigkeiten.
- Das Baunebengewerbe: z.B. Innen-, Außenputze, Estrich, Gerüstbau, Verarbeitung von Wärmeverbundsystemen (WDVS), Malerarbeiten, Bodenleger, etc.
- Das Bauhilfsgewerbe: z.B. Bodenleger, Brunnenmeister, Tiefbohrer, Pflasterer, Bauwerksabdichter, Sprengungsunternehmer, Transportunternehmer, Baumaschinen- und Gerüstverleiher, u.v.m.
- weitere Branchen im Umfeld von Bauen und Wohnen.