Zielgruppe
Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen
Baumeister:innen, Erdbauer:innen, Abbruchunternehmen, Abfalltransporteur:innen, Planer:innen, Architekt:innen, Baumanager:innen, Bauaufsichten, angehende gewerbsmäßige Sammler:innen und Behandler:innen von nicht gefährlichen Abfällen
Inhalt
- Gesetzlich erforderliche Grundlagen
- Wissen zur Wahrung der Tätigkeiten als verantwortliche Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
- Verpflichtungen und Vorgaben bei Entsorgungs- und Verwertungstätigkeiten in betrieblichen und projektbezogenen Bereichen des Bauwesens
- Maßnahmen und rechtliche Vorgaben in praktischer und dokumentarischer Hinsicht
- Grundlagen im Bereich Abfallrecht, Abbrucharbeiten sowie Bau- und Abfallchemie für rückbaukundige Personen gemäß Recycling Baustoff VO BGBl. II 290/2016
- Relevante Rechtsgrundlagen aus der österreichischen Abfallrechtsgebung
Folgende Gesetze werden speziell behandelt:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung 2012 idgF.
- Abfallbilanzverordnung 2009 idgF. / Abfallverzeichnisverordnung 2020 idgF.
- Deponieverordnung 2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
- Altlastensanierungsgesetz idgF.
- Recycling-Baustoff VO idgF.
- Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG, NSchG, MinroG)
- Registrierung, Wartung und Eintragungen im EDM / ZAReg und Grundlagen in Bezug auf Abfallbilanzierungen
Entsorgung (Deponierung) von Aushubmaterial:
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Vorgehensweise
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Entsorgungen und gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Deponieverordnung, Abfallnachweisverordnung, Abfallbilanzverordnung)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen in Verbindung mit Praxisbeispielen
- rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen und Abfallbesitzer:innen bei Entsorgungen entsprechend der Abfallrechtsgebung
- Querverweis auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge von Entsorgungen und Darstellung möglicher Verfahrensläufe bei Verstoß gegen das ALSAG in Form von Praxisbeispielen
Wiederverwendung (Verwertung) von Aushubmaterial:
- Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten Verwertung von Aushubmaterial
- Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung bei Verwertungen; gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Bundesabfallwirtschaftsplan, Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Umweltrecht, ALSAG Vorgaben)
- Begriffserläuterungen in Hinblick auf Dokumentationen (Praxisbeispiele) und Darstellung von bestehenden Grenzwerten und Mengenschwellen
- Bürokratische Verpflichtungen von Unternehmen oder Abfallbesitzer:innen bei Verwertungsmaßnahmen
Verwertungsorientierter Rückbau
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
Basierend auf erlernte Grundlagen zu verantwortlichen Person gem. § 26 AWG 2002 idgF. für nicht gefährliche Abfälle im Bauwesen, wird auf die Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten im Geltungsbereich der Recycling Baustoff Verordnung idgF. abgezielt und somit der Teilfachbereich für die Ausübung der Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person erlernt.
- Abbrucharbeiten gem. ÖNORM B2251 / Recycling Baustoff VO idgF.
- ÖNORM B3151: Rückbau von Bauwerken als Standartabbruchmethode / Dokumentation und Nachweisführung
- Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten / Qualitätssicherung von Recycling Baustoffen
- CE Konformität gem. EU-Bauprodukte VO idgF.
Ziel
Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken
Ist die Ausbildung von qualifizierten Fachpersonen um die Kenntnis und Fähigkeit einer verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. nachweisen zu können sowie die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im Bauwesen bewältigen zu können um somit auch eine Erlaubnis zur Sammlung/Behandlung von Abfällen gem. § 24a AWG 2002 idgF. zu erlangen.
Schulung der geltenden Rechtslagen und Anwendungsbereiche speziell für die Baupraxis und den Baubetrieb.Selbstkritische Eigenkontrolle der betrieblichen und projektiven Situation (Berechtigungen); Anstoß zur Adaptierung der eigenen, bestehenden Systematik auf den Stand der Rechtslage; Hilfestellung im Zuge der Schulung in gegenständlichen Problematiken
Trainer
Bernhard Radinger (br conTrust GmbH)
Trainingseinheiten:
24
24
Beitrag:
€ 1.060,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung
€ 1.060,- inkl. Seminarunterlagen und Prüfung
Ort:
BAUAkademie / WIFI Hohenems
BAUAkademie / WIFI Hohenems
Persönliche Beratung
Bianca Fussenegger
T 05522/305-509
E fussenegger.bianca@vbg.bauakademie.at